Die europäische Kommission hat die Verantwortung für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen neu geregelt und dem Thema Instandhaltung in der neuen Richtlinie für Eisenbahnsicherheit ein eigenständiges Kapitel gewidmet. Diese besagt, dass alle Halter von Eisenbahnfahrzeugen eine „Für die Instandhaltung zuständige Stelle“ (ECM – Entity in Charge of Maintenance) für ihre Schienenfahrzeuge festlegen müssen. Zu erwarten ist aktuell, dass die bislang nur auf die Instandhaltung von Güterwagen beschränkte Zertifizierungspflicht in naher Zukunft für alle Schienenfahrzeuge gilt. Es ist also höchste Zeit, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten. Die DB Systemtechnik berät dabei Unternehmen im Eisenbahnsektor sowohl beim Aufbau ihres ECM-gerechten „Instandhaltungs-Management-Systems“, aber auch in allen anderen Instandhaltungsfragen mit dem Ziel eines sicheren, ausgezeichneten und wirtschaftlichen Eisenbahnbetriebes. Erfahren Sie im Interview mit dem Instandhaltungsspezialisten Dr. Harald Ackermann Details über die EU-Richtlinie, die vielleicht schon ab 2019 in Kraft tritt.Hier geht´s zum Interview ...
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